Dieses Hilfsprogramm dient dazu, aus aufgezeichneten Musik-Streams (MP3-Dateien) anhand von Meta-Informationen (CSV-Dateien) in einzelne Audio-Dateien über einen Gesamtordner (CD) zu erstellen.
Es kann hier keine Rechtsabhandlung über das Aufzeichnen von Audio-Dateien geben. Das Mitschneiden (nicht Herunterladen!) von MP3-Dateien (z.B. über Audacity) bei Streaming-Anbietern ist (entgegen den Ausführungen in den AGBs der Anbieter) zumindest in der Schweiz legal, sofern es sich dabei um das Erstellen von Privatkopien handelt. Nach deutscher Rechtsprechung dürfen so aufgezeichnete Dateien maximal sieben Kopien zu Archivzwecken erstellt werden.