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Akte: 47 - 1/2
742.100
Bundesbeschluss
betreffend das Konzept BAHN 2000
vom 19. Dezember 19861)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 23, 26 und 36 der Bundesverfassung2), nach Einsicht in den Bericht über das Konzept BAHN 2000 und in eine Botschaft des Bundesrates vom 16. Dezember l985~>, beschliesst:
Art. 1
Der Bund verwirklicht das Konzept BAHN 2000 mit dem Ziel, den öffentlichen
Verkehr in der Schweiz zu fördern.
Art. 2
Zu diesem Zweck wird das Netz der Schweizerischen Bundesbahnen durch folgende neue Linien erweitert:
a. Vauderens-Villars-sur-Gläne;
b. Mattstetten-Rothrist;
c. Olten-Muttenz;
d. Zürich Flughafen-Winterthur.
Art. 3
1 Der Bundesrat genehmigt die Bauetappen und bestimmt den zeitlichen Ablauf.
2 Der Bundesrat orientiert die eidgenössischen Räte mit dem Geschäftsbericht über
den Stand der Verwirklichung des Konzeptes.
Art. 4
Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum.
AS 1988 364
BBI 1987146
2) SR 101
3 BBI 19861193
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